Keine Werbung für den Schwangerschaftsabbruch
  Am 09.05.2018 hatte der Evangelische Arbeitskreis und die FrauenUnion der CDU im Rheinisch-Bergischen Kreis d
ie Bundestagsabgeordneten Silvia Pantel, Karsten Möring und Dr. Hermann-Josef Tebroke  zur zu dieser öffentlichen Gesprächsrunde eingeladen, um die Meinung  und Strategie der CDU in Berlin zu erfahren und zu diskutieren. 
  Dabei wurde noch einmal herausgestellt, dass ein Schwangerschaftsabbruch  grundsätzlich strafbar ist und nur in Ausnahmefällen straffrei bleibt.  Zwingende Voraussetzung dafür ist eine Beratung durch anerkannte  Fachleute. Weil der Schutz des ungeborenen Lebens ein hohes, im  Grundgesetz verbrieftes Gut ist, sollen Beratung und medizinischer  Eingriff nicht von ein und derselben Instanz durchgeführt werden. Die Beratung soll frei von Interessen durchgeführt werden.  Nach Auffassung des EAK würde eine Werbung von Ärzten für einen  Schwangerschaftsabbruch zu einem Interessenskonflikt führen und ist  daher abzulehen.
  Ausdrücklich erlaubt ist aber in den Beratungsstellen die Information  über Ärzte, die Schwangerschaftsabrüche vornehmen. "pro familia" und  "donum vitae" z. B. geben die Adressen von diesen Ärzten zusammen mit  zahlreichen weiteren Merkblättern weiter. Ein Informationsdefizit bei  den betroffenen Frauen somit besteht nicht.
  
  Die Veranstaltung endete mit dem klaren Votum, dass die CDU – Fraktion  in Berlin gegen den SPD-Antrag stimmen wird.  Um ein deutliches Zeichen  zu setzen, wird Sie sich dabei auch nicht auf eine Gewissensentscheidung  des Einzelnen einlassen.