2018  ist ein in mehrfacher Hinsicht historisches Jahr: So historisch, dass  die Europäische Kommission 2018 zum Europäischen Kulturerbe-Jahr gemacht  hat. Am 12. November 2018 endete vor 100 Jahren der Erste Weltkrieg.  Die „Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts“ – wie viele unserer  europäischen Nachbarn den Ersten Weltkrieg bezeichnen. Ebenfalls vor 100  Jahren wurde in Deutschland das Frauenwahlrecht eingeführt.
  Vor 400  Jahren begann der 30-jährige Krieg, vor 370 Jahren endete dieser mit dem  „Westfälischen Frieden“ von Münster und Osnabrück. Dieser allgemeine  Friede, insbesondere der Weg dahin, ist auch heute noch Grundlage für  viele Friedensverhandlungen in unserer Welt. Vier historische  Ereignisse, die dieses Jahr 2018 prägen.
  „Entdecke, was uns  verbindet“ ist das deutsche Motto des Europäischen Kulturerbejahres.  „Uns verbindet in Europa so viel miteinander. Über sieben Jahrzehnte  Frieden und Freiheit zwischen den europäischen Völkern ist keine  Selbstverständlichkeit. Jeden Tag aufs Neue dürfen wir dankbar sein,  dass die Generationen - nach zwei Weltkriegen auf unserem Kontinent -  kriegerische Auseinandersetzungen nicht erleben. Jeden Tag aufs Neue  wollen die europäischen Grundwerte und Grundfreiheiten aber auch  verteidigt werden. Lassen wir heute Selbstverständliches nicht  selbstverständlich sein. Wer Gegenwart und Zukunft gestalten will, muss  die Vergangenheit kennen.“, so Ina Scharrenbach, Landesvorsitzende der  Frauen Union Nordrhein-Westfalen.
  Für Schulfahrten zu Gedenkstätten  politischer Gewaltherrschaft im In- und Ausland stehen landesweit  200.000 Euro zur Verfügung. Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP  hatten das landeseigene Förderprogramm für das laufende Jahr finanziell  aufgestockt. Anträge sind spätestens bis zum 30. Dezember für das zweite  Schulhalbjahr und bis zum 30. Juni für das erste Schulhalbjahr zu  stellen.
  „In Europa können wir hautnah erleben, wie aus Feinden  Freunde geworden sind. Zahlreiche Partnerschaften  nordrhein-westfälischer Städte mit Städten im europäischen Ausland  belegen das eindrucksvoll. Dieses Zusammenkommen, das gegenseitige  Verständnis, der lebendige Austausch zeugen davon, was aus der  Vergangenheit sich entwickeln kann: eine europäische Heimat für heute  fast 512 Millionen Menschen. Europa ist Auftrag und Verpflichtung  zugleich.“, so Scharrenbach abschließend.
Hintergrund (von:  http://www.bildungspartner.schulministerium.nrw.de/Bildungspartner/Die-Bildungspartner/F%C3%B6rderung-von-Fahrten/):
  Förderfähig  sind Fahrten aller Schulformen in den Jahrgangsstufen 9 bis 13. Fahrten  im Inland werden mit maximal 1.000 Euro gefördert (pauschal 40 Euro pro  Schülerin/Schüler/Lehrkraft).
  Die maximale Fördersumme für  Auslandsfahrten beträgt 3.000 Euro (pauschal 125 Euro pro  Schülerin/Schüler/Lehrkraft). Bezuschusst werden die Kosten für die  gemeinschaftliche An- und Abreise (ausgenommen private Kfz), Fahrtkosten  am Zielort, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in  Jugendherbergen oder Bildungsstätten (Hotelkosten nur in begründeten  Ausnahmefällen), am Zielort anfallende Eintrittsgelder oder Honorare für  Führungen oder Workshopangebote sowie Veranstaltungen im Rahmen der  Vor- und Nachbereitung (z. B. die Einladung von Zeitzeuginnen und  Zeitzeugen oder von Expertinnen und Experten in den Unterricht). Eine  Gruppengröße von 10 Schülerinnen und Schülern sollte nicht  unterschritten werden. Mindestens 20 Prozent der Ausgaben sind als  Eigenanteil zu erbringen. Der Zuwendungsempfänger muss ein schulischer  Förderverein sein.

						