Guter Kompromiss bei §219a StGB:   Trotz Werbeverbot für Ärzte und Kliniken  – Mehr Information für Frauen!
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Berlin, 30.01.2019
  Der Kompromiss in der Diskussion um §219a StGB (Werbeverbot für  Schwangerschaftsabbrüche) ermöglicht Frauen in Zukunft mehr  qualitätsgesicherte Information über medizinische Fragen im Zusammenhang  mit einem Schwangerschaftsabbruch. Ärzte und Kliniken sollen Frauen –  auch im Internet – informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche  im Rahmen des § 218a Absatz 1-3 StGB durchführen. Die im  Schwangerschaftskonfliktgesetz dafür vorgesehenen  Konfliktberatungsstellen beraten wie bislang zu psychosozialen Fragen  und geben darüberhinausgehende Informationen. Diese werden ergänzt durch  weitere medizinische Informationen der Ärztekammern und der  Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet. So werden das  Informationsangebot und der Informationsfluss für die Frauen gestärkt.  
„Die Auseinandersetzung über eine Reform des §219a StGB hat mit Blick  auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau den verfassungsrechtlichen  Auftrag, das Lebensrecht des Ungeborenen zu schützen, oft genug  verstellt. Es ist richtig, am Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche  festzuhalten“, erklärt die Vorsitzende der Frauen Union der CDU Annette  Widmann-Mauz MdB, anlässlich der Debatte um den Referentenentwurf eines  Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen  Schwangerschaftsabbruch.
  „Die Ärzte erhalten die notwendige Rechtssicherheit, in welcher Form  sie über Schwangerschaftsabbrüche im Internet informieren können und  nicht mit dem Strafrecht in Konflikt geraten. Ideologische Debatten  helfen den Frauen in ihrer Konfliktsituation nicht weiter“, stellt die  Vorsitzende der Frauen Union der CDU fest.