Diskussion über den §219a mit   
  Sylvia Pantel MdB
  Karsten Möring MdB
  und Dr. Hermann Josef Tebroke
  
  veranstaltet vom EAK und Frauen Union RBK
  
  Dank an unsere Bundestagsabgeordneten.
  
  Klar, dass §219a StGB bleiben muss; denn der Staat hat schon grundgesetzlich die Pflicht, auch das ungeborene Kind zu schützen und muss dann auch Regeln für die Durchsetzbarkeit formulieren; denn der Schwangerschaftsabbruch ist und bleibt grundsätzlich strafbar (aber eben mit den zu formulierenden Ausnahmen und in Abwägung mit den Interessen der Mutter).